Lockerungen aufgrund der Novellierung der COVID-19-Lockerungsverordnung seit 30. Mai!

  • Verfasst am: 3 June 2020
  • Von: JanEhr

Liebe Leserinnen und Leser!

Durch eine Novellierung der COVID-19-Lockerungsverordnung, die seit 30. Mai 2020 in Kraft ist, entfällt die 10m2-Regel für Kundenbereiche von Betriebsstätten.

Ab Juni dürfen wieder alle Kinder in die Bibliothek kommen! NutzerInnen müssen Mund-Nasen-Schutz tragen (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und gesundheitliche Gründe). Die Handhygiene und regelmäßige Desinfektion muss eingehalten werden.

Die Verantwortung zur Einhaltung der Hausordnung sowie der ausgehängten Covid-Maßnahmen obliegt den Eltern!

Um Ihre und die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen zu gewährleisten, wird neben der Mund- und Nasenschutzpflicht auch der Ausleihdienst nicht ganz wie gewohnt ablaufen. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass nur höchstens 8 Personen die Bibliothek gleichzeitig betreten können damit der angemessenen Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden kann. Eine Gruppenbildung ist somit untersagt.

Die Medien müssen weiterhin nach der Rückgabe 3 Tage abliegen, daher sind wir auch leider dazu gezwungen, die Ausleihen auf jeweils höchstens 5 Medien pro Person zu beschränken. Gerne werden auch per Telefon während der neuen Öffnungszeiten (O6212/30270) oder per E-Mail Bestellungen mit genauem Abholdatum entgegengekommen!

Bitte informieren Sie sich außerdem unbedingt über unsere vorübergehend verkürzten Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr.

Mit lieben Grüßen,

Ihr Bibliotheksteam