Benutzungs- und Gebührenordnung
Liebe Bibliotheksnutzerinnen und Bibliotheksnutzer,
herzlich willkommen in der Öffentlichen Stadtbibliothek Seekirchen!
Es freut uns sehr, dass Sie unser Medienangebot in Anspruch nehmen.
Um Ihnen die Nutzung der Bibliothek möglichst einfach und reibungslos zu gestalten, möchten wir Ihnen ein paar grundsätzliche Informationen mitgeben:
Anmeldung
Sie melden sich in der Bibliothek persönlich an und akzeptieren mit Ihrer Unterschrift die vorliegende Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die in der Bibliothek ausgehängte Hausordnung.
Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin / eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden von der Bibliothek unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkontrolle sowie der statistischen Auswertung für die Dauer der aufrechten Mitgliedschaft gespeichert.
Eine Löschung Ihres Benutzerkontos sowie sämtlicher personenbezogener Daten kann jederzeit verlangt werden.
Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse sind der Bibliothek unverzüglich bekannt zu geben.
Nähere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in der Bibliothek oder auf unserer Website.
Ausleihe
Es dürfen insgesamt 15 Medien und zwei Gegenstände pro Person auf einmal entlehnt werden.
Leihfristen:
Büche & Spiele: 3 Wochen
CDs, DVDs, Toniefiguren, Zeitschriften, Gegenstände: 1 Woche
Erinnerungsbenachrichtigung:
Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist erinnert unser Online-Service per E-Mail an die Rückgabe des entlehnten Mediums. Ein weiteres E-Mail wird automatisch an dem Tag verschickt, an dem die Leihfrist abläuft.
Verlängerung:
Die Ausleihfrist entliehener Medien und Gegenstände kann persönlich, per E-Mail oder Telefon zu den Öffnungszeiten bei den MitarbeiterInnen der Bibliothek verlängert werden. Außerdem können Verlängerungen bequem von zu Hause aus über den Online-Katalog (siehe Punkt 5) durchgeführt werden.
Vormerkungen:
Medien und Gegenstände können bei den MitarbeiterInnen der Bibliothek oder über den Online-Katalog vorgemerkt werden. Sobald diese Medien oder Gegenstände abholbereit sind, werden Sie per E-Mail oder telefonisch verständigt. Vorgemerkte Medien und Gegenstände werden eine Woche lang für Sie zur Abholung bereitgestellt.
Onleihe Salzburg:
Nutzer*innen der Stadtbibliothek Seekirchen haben Zugang zum digitalen Angebot der Onleihe Salzburg über https://salzburg.onleihe.com.
Dort können Sie sich mit der Bibliotheksordnungszahl der Stadtbibliothek Seekirchen (50339001), gefolgt von Ihrer 8-stelligen Benutzernummer anmelden. Als Passwort benutzen Sie Ihr Geburtsdatum in der Form TTMMJJJJ.
Gebühren
Benutzungsgebühren:
Einzelkarte: € 17,00 / Jahr
Familienkarte: € 20,00 / Jahr (Familie: max. 2 Erwachsene und deren eigene minderjährige (Enkel-)Kinder)
Gästekarten: € 4,00 für vier Wochen, € 10,00 für drei Monate
Institutionen, z.B. Kindergärten: kostenlos
Leihgebühren:
Bücher, Spiele, Zeitschriften: kostenlos
CDs, DVDs, Toniefiguren: €0,50 pro Woche
Gegenstände (siehe auch Pkt 4): €2,00 pro Woche
Säumnis- bzw. Mahngebühren:
Werden entliehene Medien und Gegenstände nicht rechtzeitig zurückgebracht, entstehen ab dem ersten Tag nach Fristablauf Säumnisgebühren. Die Bibliothek ist nicht verpflichtet, die Rückgabe von Medien einzumahnen.
Die Säumnisgebühr beträgt € 0,50 pro Medium bzw. € 2,- pro Gegenstand ab Ablauf der Entlehndauer (einschließlich einer allfälligen Verlängerung).
Zusätzlich fallen für die 1. Mahnung (1 Woche nach Ablauf der Entlehndauer) Mahngebühren iHv € 1,50 und für die 2. Mahnung (2 Wochen nach Ablauf der Entlehndauer) Mahngebühren iHv € 2,00 an.
Zwei Wochen nach Ablauf der Entlehndauer wird zudem das Benutzerkonto gesperrt.
Die Bibliothek der Dinge (ab Oktober 2026)
Die Stadtbibliothek Seekirchen bietet auch verschiedene Alltagsgegenstände zum Verleih an. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, muss die entlehnende Person in der Stadtbibliothek angemeldet und mindestens 14 (bei bestimmten Gegenständen mindestens 18) Jahre alt sein. Außerdem ist bei der Ausleihe eine gesonderte Leihvereinbarung zu unterschreiben.
Online-Katalog
Auf unserer Website finden Sie den Menüpunkt „Online-Katalog“. Hier können Sie im gesamten Angebot der Bibliothek Seekirchen stöbern, Medien und Gegenstände vormerken und die Entlehndauer der von Ihnen entliehenen Medien und Gegenstände gegebenenfalls verlängern.
Um sich in Ihrem persönlichen Benutzerkonto anzumelden, verwenden Sie bitte Ihre 8-stellige Benutzernummer (diese erhalten Sie bei der Anmeldung) und Ihr Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ als Passwort. Nach dem ersten Login können Sie das Passwort auf ein von Ihnen gewähltes abändern.
Haftung und Schadenersatz
Die Nutzer*innen haften für auf ihren Namen entliehene Medien und Gegenstände. Deshalb sollten Sie sich bei der Ausleihe der Medien und Gegenstände von deren einwandfreiem Zustand überzeugen. Entliehene Medien und Gegenstände sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien und Gegenstände muss dies gemeldet und Schadenersatz geleistet werden. Der Schadenersatz entspricht höchstens dem Betrag für eine Ersatzbeschaffung des Mediums oder Gegenstandes. Möglicherweise aufgelaufene Säumnis- und Mahngebühren sind unabhängig davon zu entrichten.
Als Beschädigung gelten auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
Urheberrecht
Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften sowie das Kopieren audiovisueller Medien ist verboten. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
Verhalten in der Bibliothek
Die Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Die in der Bibliothek ausgehängte Hausordnung ist zu befolgen. Eltern haften für ihre Kinder!
Den Anweisungen der Bibliothekar*innen ist Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Ausschluss von der Benutzung der Stadtbibliothek Seekirchen verfügt werden.
Stand: Juni 2026